Unsere AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Der Vertrag wird zwischen dem Besteller (Auftraggeber) und der Firma Easy Erdbau & Abbruch GmbH durch persönliche oder telefonische Bestellung zu den nachfolgenden Bedingungen geschlossen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich und unwiderruflich ausgeschlossen, es sei denn die Easy Erdbau & Abbruch GmbH stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.

2. Aufstellung der Container, Baustelle, Lagerplätze/Gehwege

Der Container wird von der Easy Erdbau & Abbruch GmbH auf den vom Auftraggeber bestimmten Platz gestellt. Baustellen, Lagerplätze und Gehwege einschließlich Zufahrten sind vom Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern so herzurichten (befestigt, abgesperrt und ggf. gesichert), dass die bestellte Leistung mit den für die Auftragserfüllung erforderlichen Fahrzeugen bedenkenlos und ohne Schaden zu verursachen, erbracht werden kann. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Zuwegung von der öffentlichen Straße zum Containerstandplatz in rechtlich zulässiger Weise und verkehrssicher zu befahren ist und der Untergrund oder die Deckschicht der Zuwegung das Gewicht des eingesetzten Containerfahrzeuges einschließlich der Ladung trägt. Für Schäden jeglicher Art, die aufgrund ungesicherter Zufahrten sowie ungesicherter Aufstell-/Lagerplätze entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber.

3. Verkehrssicherungspflicht, Haftung für den Container, Schäden am Container

Eine für die Containeraufstellung im öffentlichen Verkehrsraum eventuell notwendige Sondernutzungserlaubnis sowie möglicherweise weitere öffentlich-rechtliche Genehmigungen hat der Auftraggeber selbst auf seine Kosten einzuholen. Gegebenenfalls erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, wie das Aufstellen von Verkehrszeichen, Absperrungen oder Beleuchtungen hat der Auftraggeber unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (u. a. der Straßenverkehrsordnung) selbst und auf eigene Kosten durchzuführen. Für diesbezügliche Unterlassungen haftet ausschließlich der Auftraggeber und stellt die Easy Erdbau & Abbruch GmbH von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei. Für den Verlust oder die Beschädigung des Containers in der Zeit von der Bereitstellung bis zur Abholung haftet der Auftraggeber, auch wenn die Ursache nicht festgestellt werden kann. Zu ersetzen sind im Falle der Reparatur die entstandenen Reparaturkosten lt. Rechnung und im Fall des Ersatzes der Wiederbeschaffungswert zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber ist nicht befugt, den Container von Dritten transportieren zu lassen. Alle Container sind mit den vorgeschriebenen Warnfolien ausgestattet. Bei Aufstellung der Container überzeugt sich der Auftraggeber unverzüglich über die gute Sichtbarkeit der Warnfolien. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Warnfolien während der Containermietzeit immer sichtbar und nicht verschmutz sind.

4. Beladung und Deklaration

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der Container nur mit den vertragsgerechten Stoffen befüllt wird. Das Lademaß (max. Oberkante) und das zulässige Höchstgewicht sind einzuhalten. Stellt der Mitarbeiter der Easy Erdbau & Abbruch GmbH bei Abholung des Containers im Rahmen der Sichtüberprüfung fest, dass das zulässige Lademaß nicht eingehalten wurde, das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird oder offensichtlich nicht vertragsgerechte Stoffe eingefüllt wurden, ist die Easy Erdbau & Abbruch GmbH berechtigt, die Rücknahme des Containers solange zu verweigern, bis der Kunde den vertragsgerechten Zustand hergestellt hat. Die Easy Erdbau & Abbruch GmbH kann dem Auftraggeber eine Frist zur Erledigung setzen und ist nach erfolglosem Fristablauf zur Ersatzvornahme zu Lasten des Auftraggebers berechtigt. Der Auftraggeber ist für die richtige Deklaration der in den Container gefüllten Stoffe verantwortlich.

5. Nicht vertragsgerechte Stoffe

Bei der Abholung des Containers kann von der Easy Erdbau & Abbruch GmbH regelmäßig nicht überprüft werden, ob der Container nur mit vertragsgerechten Stoffen beladen ist. Stellt sich bei Ablieferung der transportierten Stoffe in der Deponie/Entsorgungseinrichtung heraus, dass der Container nicht vertragsgerechte Stoffe enthält, wird die Easy Erdbau & Abbruch GmbH diese Stoffe auf Kosten des Auftraggebers einer fachgerechten Entsorgung zuführen. Ist dies nicht möglich oder mit einem zu hohen Kostenrisiko verbunden, darf die Easy Erdbau & Abbruch GmbH diese Stoffe auf Kosten des Auftraggebers an diesen zurückliefern. Der Auftraggeber trägt auch die Kosten einer notwendigen Reinigung des Containers.

6. Anlieferung und Abholung, Änderung der Vertragsdauer

Der Container wird dem Auftraggeber am vereinbarten Tag spätestens bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt, falls keine andere Uhrzeit vereinbart wurde. Die Abholung erfolgt am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit, spätestens bis 17.00 Uhr. Für Verzögerungen, die aufgrund von Störungen im Straßenverkehr, außergewöhnlichen Wetterbedingungen , behördlichen Eingriffen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen oder nicht von Mitarbeitern der Easy Erdbau & Abbruch GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Verkehrsunfällen eintraten, übernimmt die Easy Erdbau & Abbruch GmbH keine Haftung. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferung und Abholung des Containers zu den vereinbarten Terminen möglich ist. Will der Auftraggeber den Termin zur Anlieferung verändern oder die Mietzeit abkürzen oder verlängern, hat er die Easy Erdbau & Abbruch GmbH spätestens am Vortag der eigentlich vereinbarten Anlieferung oder Abholung bis 14.00 Uhr zu informieren. Die Easy Erdbau & Abbruch GmbH behält sich die Zustimmung zu der vom Auftraggeber gewünschten Vertragsänderung vor, wird aber bei freien Kapazitäten dem Wunsch des Auftraggebers nach Möglichkeit entgegenkommen. Kann der Container am vereinbarten Termin aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht angeliefert oder nicht abgeholt werden, trägt der Auftraggeber die zusätzlichen Transportkosten. Die Easy Erdbau & Abbruch GmbH kann darüber hinaus Verzugsschaden geltend machen.

7. Haftungsbeschränkungen

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich von Vertragsverhandlungen und außervertraglicher Haftung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Easy Erdbau & Abbruch GmbH beruht oder durch Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung oder durch einen von der Easy Erdbau & Abbruch GmbH arglistig verschwiegenen Mangel verursacht ist oder in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt. Bei Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlicher Verpflichtung haftet die Easy Erdbau & Abbruch GmbH nicht für bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Schäden. Eine Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

8. Liefer- und Übernahmescheine

Unsere Liefer-, Stell- und Abholscheine sind Rechnungsgrundlage. Sofern die Beladestelle besetzt ist, hat der Auftraggeber bzw. dessen Mitarbeiter die Daten zu prüfen und zu unterschreiben. Der Fahrer beurteilt die Ladung auf Grund der Sichtkontrolle, die endgültige Abfallart wird beim Kippen bestimmt, gegebenenfalls berichtigt und danach berechnet. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang vorzubringen, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt. Die Easy Erdbau & Abbruch GmbH ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Unterzeichner des Leistungsnachweises vom Auftraggeber befugt ist, den Stell- bzw. Abholschein zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt in jedem Fall als verbindlich.

9. Preisänderungen und Zahlungsbedingungen

Zu einer Änderung des vereinbarten Preises ist die Easy Erdbau & Abbruch GmbH nur und insoweit befugt, wenn sich zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung die maßgeblichen Deponie-/oder Entsorgungsgebühren ändern. Die Firma Easy Erdbau & Abbruch GmbH verpflichtet sich unverzüglich den Kunden darüber zu informieren. Die Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug bei Containerstellung zahlbar. Die Aufrechnung ist nur mit von der Easy Erdbau & Abbruch GmbH anerkannten, oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Für eine Mahnung, die nach Eintritt des Schuldnerverzugs erfolgt, stellt die Easy Erdbau & Abbruch GmbH dem Kunden jeweils 5,- EUR in Rechnung. Der Schuldner trägt zusätzlich die Verzinsung in gesetzlicher Höhe.
Vergebliche Anfahrten werden vom Auftragnehmer in Höhe von EUR 60,00 zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Wartezeiten von mehr als 15 Minuten werden pro angefangene Viertelstunde in Höhe von EUR 18,00 zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Unternehmer, oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin.

11. Datenschutz

Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine Daten in dem Umfang von der Easy Erdbau & Abbruch GmbH gespeichert werden, der zur Auftragsdurchführung und zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflichten von der Easy Erdbau & Abbruch GmbH erforderlich ist.

Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich vereinbart sind. Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage für jede Bestellung und werden wie die jeweils aktuelle Preisliste vorbehaltlos anerkannt.

Stand September 2007